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Energie spenden – jetzt!

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Energienothilfe: Leitfaden für Antragstellende

  • Die Energienothilfe ist für Menschen, die nicht mehr aus eigener Kraft in der Lage sind, ihre Heiz- oder Stromrechnung zu bezahlen.
  • Antragsberechtigt sind Menschen mit dem 1. Wohnsitz in Baden, die die aktuellen Energiekosten (z.B. Nachforderungen) nicht bezahlen können, ohne sich zu verschulden oder in eine ähnliche prekäre Lage geraten, wenn die Sozialgesetze keine Übernahme vorsehen.
  • Es kann nur ein Antrag pro Person bzw. deren im Antrag genannten volljährigen Haushaltsmitgliedern gestellt werden.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt einmalig 1.000 Euro. 
  • Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle des Diakonischen Werkes, in dessen Bereich ihr erster Wohnsitz liegt. Hier finden Sie Ihre Diakonie vor Ort
  • In dem Gespräch bespricht die beratende Person ausführlich ihre gegenwärtige Lage, entwickelt mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten, nimmt Ihre persönlichen Daten und Ihre gegenwärtige finanzielle Situation auf und stellt mit Ihnen zusammen bei entsprechender Lage den Antrag auf Förderung.
  • Außerhalb einer Beratungssituation ist keine Förderung möglich.

Für einen vollständigen Förderantrag brauchen Sie: 

  • ein Ausweisdokument,
  • Nachweise über Ihre Einkünfte,
  • Nachweise über Ihre regelmäßigen Ausgaben,
  • Unterlagen, aus denen Ihre finanzielle Situation hervorgeht sowie
  • die aktuellen Forderungen Ihrer Energieanbieter.

Am besten sind die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate geeignet.

(Stand 21.10.2022)

Ansprechperson

Pfarrer Volker Erbacher

Volker Erbacher

Abteilungsleitung Fundraising und Ökumenische Diakonie

0721 9349-219

verbacher[at]diakonie-baden.de