Kritik an Maskenpflicht
Maskenpflicht bedeutet Diskriminierung

Das Diakonische Werk Baden kritisiert erneut die Regelung zum Maskentragen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Vorständin Beatrix Vogt-Wuchter beklagt, Menschen in diesen Einrichtungen würden derart ungleich behandelt, dass es einer Diskriminierung gleichkäme.
Gerade mit Blick auf den Umgang mit Großveranstaltungen wie dem Cannstatter Wasen oder dem Oktoberfest seien die Regelungen nicht nachvollziehbar. Wo tausende Menschen zusammenkämen und Menschen sich bierselig in den Armen lägen gäbe es weder Abstands- noch Hygieneregelungen.
Das könne niemand plausibel erklären, beklagt Vogt-Wuchter. Das Argument, in Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe gehe es um den Schutz besonders vulnerabler Gruppen, greife zu kurz. Auch im Supermarkt treffe man auf ältere Menschen. Hier aber gelte auch weiterhin keine Maskenpflicht.
Anders in den Einrichtungen. Hier müsse ab dem 01. Oktober gar eine FFP2-Maske getragen werden. Einzige Ausnahme sei der Aufenthalt im eigenen Zimmer. Im Vergleich zu den Regelungen für das öffentliche Leben sei das an Kontrast kaum zu überbieten. Es widerspreche jeglichem Teilhabeprinzip, Menschen in Aufenthalts- und Wohnräumen oder an ihrem Arbeitsplatz in einer Wohnform für behinderte Menschen derart rigiden Maßnahmen zu unterwerfen. Das habe nichts mehr mit Selbstbestimmung zu tun.
Vogt-Wuchter warnt vor der Entsolidarisierung der Gesellschaft. Gesundheitsschutz ginge alle an und könne nicht alleine auf die verlagert werden, die nur eine leise Stimme in der Gesellschaft haben. Niemand empfinde gerne eine Ungleichbehandlung. Die Politik habe sich mit den geltenden Regelungen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich die Bevölkerung nicht mehrheitlich dahinter versammele.