Entlastung bei Impfpflicht
Impfnachweis wird gelockert

Corona-Impfung in den Oberarm
In Baden-Württemberg müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs keine dritte Impfung mehr nachweisen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landesgesundheitsministeriums hervor. Voraussetzung ist, dass Mitarbeitende vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt wurden. Die Regelung gelte auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die Landesregierung setzt damit eine dringende Forderung der Diakonie Baden nach Entlastung der Einrichtungen um. Gesundheitsminister Manfred Lucha sagte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei ursprünglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht geplant gewesen. Allerdings hätten die Überlegungen für eine erweiterte Impfpflicht keine Mehrheit im Bundestag gefunden.
Die gesetzliche Regelung des Bundes sieht ab dem 1. Oktober vor, dass nur noch dreifach geimpfte Personen bzw. mindestens zweifach geimpfte Personen mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten. Allerdings, so Lucha, müsse von den Menschen, die aktuell in betroffenen Einrichtungen Baden-Württembergs beschäftigt seien, kein erneuter Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes verlangt werden. Das erspare den Einrichtungsleitungen Arbeit und trage zudem dazu bei, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten und der Pflegebedürftigen sicher zu stellen.