WAS – wenn die Familie Kopf steht?
Was tun, wenn Mutter krank ist?
Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen springen dann ein, wenn die Mutter (manchmal auch der Vater) aus Krankheits- oder anderen Gründen verhindert ist, die Kinder und den Haushalt selber zu versorgen. Familienpflege und Dorfhilfe richtet sich auch an Familien in psychischen und sozialen Notlagen. Mit diesem Angebot Familienpflege, auch bekannt unter dem Namen Haushaltshilfe, leistet die Diakonie eine unmittelbare und praktische Hilfe für Familien in Krisensituationen in deren Häuslichkeit.
Kinder können so in ihrer gewohnten Umgebung gut betreut und versorgt werden.
Voraussetzung für den Einsatz einer Familienpflegerin oder Dorfhelferin ist in der Regel:
In der Familie lebt mindestens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren und kein anderes erwachsenes Familienmitglied kann seine Versorgung übernehmen. (bei Behinderung gilt Altersgrenze nicht).
Meist ist eine Krankenkasse Kostenträger eines solchen Einsatzes. Je nach Situation übernehmen auch die Rentenversicherungsträger, teils auch das Sozial- und Jugendamt oder die Beihilfe die Kosten.
Was macht eine Familienpflegerin oder Dorfhelferin?
Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen sind staatlich anerkannte Fachkräfte mit mehrjähriger Ausbildung. Sie übernehmen vorübergehend die Aufgaben der Mutter und Hausfrau, wenn diese wegen Erkrankung, Kuraufenthalt, Entbindung oder aus anderen Gründen verhindert ist.
Ist der Vater für Haushaltsführung und Kinderbetreuung zuständig, wird im Krankheitsfalle er bei diesen Aufgaben vertreten.
Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen sind durch ihre mehrjährige Ausbildung bestens qualifiziert, diese verantwortungsvollen Aufgaben zu übernehmen. Dorfhelferinnen sind darüber hinaus qualifiziert, um spezielle Aufgaben im landwirtschaftlichen Haushalt und, soweit es die Situation erfordert, auch Stall- und Außenbetriebsarbeiten zu übernehmen. Um rasch, flexibel und auf die individuellen Bedürfnisse der Familien abgestimmt helfen zu können, werden darüber hinaus weitere geeignete Mitarbeiterinnen eingesetzt.
Sie benötigen Hilfe?
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitgliedseinrichtungen, die Sie gerne beraten.
Von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt benötigen Sie eine "Ärztliche Bescheinigung", in der die Notwendigkeit von "Haushaltshilfe nach § 38 SGB V" sowie die voraussichtliche Dauer bescheinigt ist. Diese Bescheinigung ist dem "Antrag auf Gewährung von Haushaltshilfe" an die Krankenkasse beizufügen.
HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege®
Über das "klassische" Angebot der Hilfe im Krankheitsfall bzw. bei Schwangerschaft und Geburt hinaus unterstützt Familienpflege auch, wenn Familien - aus welchen Gründen auch immer - weitergehende Unterstützung und Anleitung benötigen.
Mit dem Konzept "Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege®" (HOT), wurde ein qualifiziertes und systematisches neues Angebot geschaffen, das Familien unmittelbar in ihrer Häuslichkeit unterstützt, anleitet und begleitet.
Auftraggeber und Kostenträger dieser Einsätze sind die Jugendämter (Sozialgesetzbuch VIII).
"Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege®" wurde aufgrund des Bedarfes in den letzten Jahren von Caritas und Diakonie entwickelt und hat inzwischen vielerorts seinen Platz in der Jugendhilfe gefunden.
Einrichtungen der Diakonie Baden:
Informationen
Ansprechpartnerin: Frau Krauter
Zum Herunterladen:
Interview: Familienpflege zukunftsorientiert
Flyer "WAS – wenn die Familie Kopf steht?"
HOT - Anleitung für überforderte Eltern
Ansprechpartner Familienpflege
Adressen kirchlicher Anbieter: Schulen








