Prostitution und Menschenhandel
Prostitution …
In Deutschland gehen nach Schätzungen ca. 400.000 Personen, in erster Linie Frauen, einer Beschäftigung im Prostitutionsgewerbe nach. Sie werden aufgrund ihrer Tätigkeit in einem Maße gesellschaftlich ausgegrenzt und benachteiligt, wie man es sonst von kaum einer anderen Berufsgruppe kennt.
Nicht stigmatisieren und ausgrenzen sondern Alternativen bieten, das gehört zur Sozialen Arbeit der Diakonie für Menschen, die am Rand der Gesellschaft stehen. Sie sind unsere Nachbarn, die wie alle Menschen Zugehörigkeit und Anerkennung brauchen. Die Gründe für den Einstieg und einen Verbleib in der Prostitution sind häufig Erlebnisse von Armut, Perspektivlosigkeit und auch sexuellem Missbrauch. Aber das ist nur ein Teil der Wirklichkeit. Ebenso wirken gesellschaftliche Entwicklungen, eine Totalität der Möglichkeiten, universelle Sehnsüchte und die individuelle Suche nach Anerkennung und Bestätigung und der Wunsch nach Zugehörigkeit mit. Für viele dieser Frauen ist die Arbeit in der Prostitution auf Dauer problematisch und sie haben den Wunsch, auszusteigen und eine andere existenzsichernde berufliche Perspektive für sich aufzubauen.
Das Bundesmodellprojekt P.I.N.K. bietet die Möglichkeit einer gezielten individuellen Unterstützung und Begleitung auf diesem Weg. Aber die Beratungsstelle unterstützt und begleitet auch Frauen, die weiterhin einer Tätigkeit im Prostitutionsmilieu nachgehen.
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ...
… ist nicht nur ein Thema der Großstädte. Vor allem der ländliche Raum ist im Blick der Fachberatungsstelle FreiJa in Freiburg und Kehl. Die Frau als Handelsware und Gewalt in der Prostitution erhielten nach der Öffnung der Grenzen im Osten eine neue Dimension. Seit Februar 2005 definiert das deutsche Strafgesetz Menschenhandel als Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsprostitution (§ 232 StGB), aber auch als Ausbeutung der Arbeitskraft in vielen anderen Arbeitsfeldern (§ 233 StGB). Fachberatung für Menschenhandelsopfer ist vielgestaltig.
Beispiele aus der Beratung sind:
- Die Heiratsmigrantin, die die Freunde ihres Ehemanns sexuell bedienen muss
- Die Prostituierte, die sich aus der Verpflichtung zu ihren Zuhältern freikaufen und untertauchen muss
- Das junge Mädchen, das als AuPair im Haushalt sexuell belästigt wird
- Die Frau, die im Prozess gegen die Menschenhändler aussagte und nicht weiß, wie ihre Zukunft aussieht
- Die Reisende ohne Ausweispapiere, die vom Bundesgrenzschutz aus dem Zug geholt wird und von diesem als schutzbedürftig eingestuft wird
- Die Asylbewerberin, die sich in der Sammelunterkunft sexuell genötigt wird
Die Aufgaben von FreiJa sind:
- psychosoziale Begleitung für die Opfer von Menschenhandel,
- die Sicherstellung von lebensnotwendigen Versorgungsleistungen,
- Vermittlung einer medizinischen, juristischen , therapeutischen Hilfe und von geschützten Unterkünften,
- der Aufbau von Netzwerken mit staatlichen Institutionen und sozialen Einrichtungen und Diensten,
- grenzüberschreitende Kooperationen mit Beratungsstellen und Hilfsorganisationen in Frankreich und der Schweiz
- Zusammenarbeit mit Organisationen in den Herkunftsländern für präventive Aufgaben und Rückkehrhilfen
- Multiplikatorenschulung und Fachtage für die sozialen Dienste
Unterstützt wird diese Arbeit durch FreiJa, ein Angebot der Diakonie Freiburg www.diakonie-freiburg.de
Einrichtungen der Diakonie Baden:






