Mehr Geld für Schulen statt Bildungs- und Teilhabepaket
Diakonische Werke fordern Umverteilung der Gelder, um Chancengleichheit für Kinder zu schaffen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung läuft vielerorten ins Leere. Das haben die örtlichen Diakonischen Werke in Baden festgestellt. Sie fordern, das Unterstützungspaket für Kinder einzustellen und stattdessen die Schulen so auszurüsten, dass alle Kinder gleiche Bildungschancen haben. Mit André Paul Stöbener, im Diakonischen Werk Baden zuständig für diesen Bereich, sprach Angelika Schmidt.

- André Paul Stöbener, Referent für Soziale Arbeit
Herr Stöbener, seit dem 1. Januar dieses Jahres können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Wie groß ist bei den Betroffenen die Resonanz?
Stöbener: Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass längst nicht alle, die einen gesetzlichen Anspruch haben, einen Antrag stellten. Wir schätzen, dass seit Inkrafttreten lediglich 30 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder Leistungen beantragt haben. Auch ist es so, dass die Umsetzung und die Akzeptanz von Region zu Region, von Kommune zu Kommune verschieden sind.
Das heißt, das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung kommt bei vielen Familien nicht an. Warum nicht?
Stöbener: Ja, es stimmt, Leistungen werden bei weitem nicht in dem Umfang abgefragt wie es seitens des Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet wurde. Unsere Beraterinnen und Berater vor Ort bekommen mit, dass über das Bildungs- und Teilhabepaket nicht ausreichend informiert wird. Das heißt, die Betroffenen kennen ihre Rechtsansprüche nicht. Ein Problem ist auch, dass man die Leistungen jeweils einzeln und für jedes Kind gesondert beantragen muss. Hinzu kommt, dass sich dieses aufwendige und schwierige Antragsverfahren alle sechs Monate wiederholt. Dadurch ist die Hemmschwelle relativ hoch, Anträge zu stellen. Gerade die so genannten bildungsfernen Familien überfordert das Antragsverfahren. Antragsmöglichkeiten werden nicht gut ausgeschöpft. Akzeptanz und eine gute Nachfrage beobachten wir bei Anträgen für das Mittagessen und die Schulbedarfspauschale (EUR 100,- je Schuljahr). Ein Grund ist hier, dass Familien, die Hartz IV bekommen (SGB II), automatisch diese Leistungen bekommen. Familien, die Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bekommen, müssen diese Leistungen gesondert beantragen. Man muss sich also genau auskennen, welche Anträge wann und wo gestellt werden müssen.
Welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, können beantragt werden?
Stöbener: Neben den genannten Leistungen für Mittagsverpflegung und Schulbedarfspauschale gehören zum Bildungs- und Teilhabepaket Schulausflüge/Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für Letzteres können monatlich 10 Euro für Sport, Spiel, Kultur, Musik, kulturelle Bildung (etwa Lesen) in Anspruch genommen werden. Dabei können auch die monatlichen Beträge zusammengefasst werden und im Voraus als Gutschein für den gesamten Bewilligungszeitraum ausgegeben werden. Insgesamt gilt: Für diese Leistungen muss je ein gesonderter Antrag gestellt werden, erst dann hat man einen Anspruch.
Welche Probleme treten bei Geringverdienern auf?
Stöbener: Geringverdiener, die knapp über Hartz IV liegen, wie zum Beispiel Familien im Bezug von Wohngeld- oder Kinderzuschlag, fürchten Stigmatisierung, wenn sie sich outen, dass sie hilfebedürftig sind. Sie sehen das Ansehen ihrer Familie im Ort gefährdet oder schämen sich. Manche Eltern empfinden es als persönliches Versagen, ihre Familie nicht so versorgen zu können wie sie es sich wünschen. Sie geben nicht den Umständen die Schuld, sondern sehen ihre Bedürftigkeit als persönliche Niederlage an. Sie schämen sich, wenn der Vorsitzende des Sportvereins mitbekommt, dass sie zu den Hilfeempfängern gehören, dadurch dass sie einen Teilhabegutschein einreichen, um den Monatsbeitrag für den Fußballverein des Sohnes zu zahlen. Sie wollen nicht schief angesehen werden.
Was kritisiert das Diakonische Werk Baden am Bildungs- und Teilhabepaket?
Stöbener: Wir kritisieren das Gutscheinprinzip. Dies unterstellt, dass Eltern im Leistungsbezug das für die Kinder gedachte Geld für eigene Bedürfnisse zweckentfremden würden. Dies ist empirisch nicht belegbar. Es ist vielmehr so, dass Eltern lieber an ihrer persönlichen Lebensführung Abstriche machen, um ihre Kinder zu unterstützen. Es ist ein kritisches Bild von Familien, das den Entscheidungen für ein Gutscheinsystem in Deutschland zu Grunde liegt. Hier müssen wir als Diakonie aufklären. In den Schulen sind nicht alle Lehrer bereit, eine Bescheinigung auszustellen, dass ein Bedarf an Lernförderung besteht und die Versetzung gefährdet ist. Lehrer und Lehrerinnen befürchten, dass dadurch ihre Lehrqualität in Frage gestellt würde. Zusammen gefasst kann man Folgendes sagen: Der bürokratische Aufwand der Antragstellung und auch der Abrechnung von Leistungen ist unverhältnismäßig. Jeder fünfte Euro geht in die Verwaltung. Die notwendigen Informationen über die Leistungsberechtigungen sind teilweise unzureichend und für die Betroffenen schwer verständlich. Die Leistungen sind insgesamt zu niedrig bemessen, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Für Geringverdiener führt das Bildungspaket dort zu Verschlechterungen, wo Kommunen bislang freiwillige Zahlungen für Vereine, Schulbeförderung, Schulmittagessen einstellen. Im Asylbewerberleistungsgesetz werden Leistungen für Kinder nur nach Ermessen und verbunden mit hohen Anforderungen bewilligt.
Wie könnte man es besser machen?
Stöbener: In unserer anwaltschaftlichen Rolle setzen wir uns dafür ein, dass diejenigen, die einen Rechtsanspruch auf Leistungen haben, diese auch bekommen. Und wir gehen auf die Barrikaden, wenn es vor Ort nicht funktioniert. Das Geld wäre besser angelegt, wenn stattdessen die Schulen finanziell unterstützt und besser ausgestattet werden, zum Beispiel durch mehr Lehrkräfte, durch ein flächendeckendes Angebot an qualifizierter Schulsozialarbeit und durch den Aufbau von Netzwerken. Die Schulen sollten das Geld erhalten, das in das Bildungs- und Teilhabepaket fließt.
Wie würde so eine Schule aussehen?
Stöbener: In einer solchen Schule arbeitet ein multidisziplinäres Team, bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeitenden und Schulpsychologen. Dazu gehört ein funktionierendes Unterstützungsnetzwerk und Schulsozialarbeit. Die Ursache von Problemen muss in den Systemen gesucht werden, in denen die Kinder leben und nicht in ihnen selbst. Entsprechend systemisch muss gedacht und gehandelt werden. Die Schulen sind zu befördern und mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. An einer solchen Schule gibt es ein kostenfreies Mittagessen, kostenfreie Lehrmittel und Lehrer und Lehrerinnen entscheiden eigenständig über zusätzlichen Förderbedarf einzelner Jugendlicher entscheiden können und Schulen entscheiden über den finanziellen Ressourceneinsatz.
Das hört sich sinnvoll an. Warum wird dieser Weg bisher nicht begangen?
Stöbener: Das können wir nur mutmaßen. Landkreis- und Städtetag befürworten ebenfalls, dass stattdessen die Schulen direkt gefördert werden. Im föderalen System ist Bildung Ländersache, für das Bildungs- und Teilhabepaket gilt jedoch Bundeszuständigkeit, es liegt in den Händen des Bundesministeriums für Arbeit. Unserer Ansicht nach sollten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket direkt den Schulen zufließen, um die geschilderten Hürden zu überwinden und um den betroffenen Kinder und Jugendliche barrierefreie Teilhabechancen zu ermöglichen.
Wie kann sich das Diakonische Werk Baden einbringen?
Stöbener: Indem wir uns in den politischen und verbandlichen Gremien auf Landes- und Bundesebene sozialpolitisch dafür einsetzen, Öffentlichkeitsarbeit machen und in unseren Stellungnahmen auf die Umsetzungsprobleme hinweisen. Und indem wir selbst Geld in die Hand nehmen, um Modellprojekte zu starten, die Signalwirkung haben. Bei der Schulsozialarbeit liegen die Kompetenzen bei den Diakonischen Werken und bei den Trägern der Jugendhilfe. Das Subsidiaritätsprinzip erfordert den Vorrang der freien Wohlfahrtspflege. Deshalb fordern wir, dass die Schulsozialarbeit in unserer Zuständigkeit bleibt und nicht auf die Kommunen übergehen. Auch der Aufbau neuer finanzierter Strukturen der Schulsozialarbeit sollte zunächst durch die Wohlfahrtsverbänden erfolgen. Ausdrücklich begrüßen wir die Initiative des Landes, wieder in die Finanzierung der Schulsozialarbeit einzusteigen.
Was können Kirchengemeinden tun?
Stöbener: Sie können in ihren Gemeinden darauf hinweisen, dass es nicht beschämend ist, wenn man Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nimmt. In den Gottesdiensten könnte Armut thematisiert werden und wir könnten sagen, wie wir als Kirche in einem reichen Land mit Armut umgehen und was mir dagegen machen. Die Diakoniebeauftragten der Gemeinden können zusammen mit den örtlichen Diakonischen Werken die Ältestenkreise informieren und darüber, was das Diakonische Werk leistet. In den Kirchengemeinden selbst leben ja die Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Gemeinsam können wir mithelfen, eine Ausgrenzung betroffener Familien zu verhindern.
Einrichtungen der Diakonie Baden:
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Vollständiges Interview mit Andre Paul Stöbener
Das Interview ist in "Ekiba intern" [9/2011] erschienen.
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