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Hartz IV Urteil macht sensibel für die Bedürfnisse von Kindern und Familien

Betroffene betrachten das Urteil mit Freude und Vorsicht

Karlsruhe (9.2.2010). Die Diakonie Baden hofft, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zu Hartz IV in Politik und Gesellschaft die Sensibilität für die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Familien fördert. Die badische Diakonie begrüßt das Urteil. Langfristig müsse ein Regelsatz für Kinder festgelegt werden, der Kindern und Familien ein Auskommen bietet und Teilhabe an der Gesellschaft möglich mache.

Die Betroffen selbst sähen das heutige Urteil mit Freude, aber auch mit Skepsis, so Sozialarbeiterin Beate Rashedi von der Diakonie des Landkreises Karlsruhe. Sie hofften, dass ihnen bald mehr Geld zur Verfügung steht, sind aber skeptisch nach der Erfahrung, dass die Erhöhung des Kindergeldes ihnen nichts gebracht hat, da es auf Hartz IV angerechnet wurde. Rashedi wünscht sich, dass es Kinder, die Hartz Iv bekommen mit den neuen Regelungen leichter haben an Aktionen der Schulklasse teilzunehmen, Kindergeburtstage zu besuchen und Nachhilfestunden zu bezahlen. Rashedi: „Ich hoffe, dass man ein Kind, dass Hartz IV bekommt zukünftig nicht an der Qualität seines Schulranzens erkennen kann. Er kann ja ab jetzt im Rahmen der Härtefallregelung gesondert als Bedarf angemeldet werden.“

Das Urteil fördere die Autononie der Familien, so Kirchenrat Jürgen Rollin, Vorstand im Diakonischen Werk Baden. Rollin: „Es ist gut, dass die individuellen Bedürfnisse von Familien jetzt wieder ins Spiel kommen.“ Es sei jedoch ein „schwaches Bild für die Familienpolitik“, dass ein Gericht die Bedürfnisse von Familien „anmahnen“ mußte, ehe sich an den Regelsätzen für Kinder „etwas bewegt“.

Inzwischen wächst unter den Jugendlichen bis 25 Jahren die Überschuldungsrate. Viele brauchen ergänzend Hartz IV. Gabriele Kraft von der Diakonie Baden: „Wir haben zu wenige Beratungsstellen und zu lange Wartezeiten.“ Allein in Baden-Württemberg sind 250.000 Haushalte überschuldet. Die Hauptgründe sind Arbeitslosigkeit, Trennung und Ausbildungskosten.

letzte Aktualisierung am 9. Februar 2010

 
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